Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
  1. Welche Voraussetzungen muss man für das Verfahren erfüllen?
    Die Höhe der Schulden spielt ebenso wenig eine Rolle wie die Zahl der Gläubiger.

  2. Welche Anforderungen werden an den Schuldner in der Wohlverhaltensphase gestellt?
    Der Schuldner darf geerbtes Vermögen genau so wenig wie andere Vermögenszuwächse verschweigen. Er muss jede zumutbare Arbeit annehmen, wenn er arbeitslos ist. Arbeitsplatz- bzw. Wohnortwechsel müssen angegeben werden.

  3. Für wen lohnt sich das Verbraucherinsolvenzverfahren?
    Vorauszuschicken ist: Das Verbraucherinsolvenzverfahren schadet - abgesehenvon den Gerichtskosten - nicht. Durch die Einleitung des Verfahrens können Sie zumindest erreichen, dass der Gerichtsvollzieher nicht ständig vor Ihrer Tür steht und die verschiedenen Gläubiger Einzelvollstreckungsmaßnahmen durchführen. Eventuell kann außergerichtlich sogar bereits ein Teilschuldenerlass mit dem Gläubiger erreicht werden.
    Wirtschaftlich gesehen macht das Verbraucherinsolvenzverfahren dann keinen Sinn, wenn Sie innerhalb der 3 Jahre Ihre Schulden auch so bereinigen könnten, so dass die Gerichtskosten nicht im angemessenen Verhältnis zum Erfolg stehen.

  4. Muss man den Gläubigern zwingend etwas anbieten können?
    Es gibt auch sog. „Null-Fälle“. In vielen Fällen können die Schuldner den Gläubigern gar nichts anbieten, da sie bereits vom Existenzminimum leben.
    Auch in diesen Fällen kann das Verbraucherinsolvenzverfahren unbeschadet eingeleitet werden. Einen außergerichtlichen Teilschuldenerlass wird man allerdings dann wohl nicht erreichen können, da man den Gläubigern keine angemessene Gegenleistung anbieten kann.


  5. Wäre ein Insolvenzantrag jetzt bereits zu spät?

    Sicherlich ist es sinnvoll, wenn Sie sich bereits vorsorglich an uns wenden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren kann jedoch noch zu jeder Zeit eingeleitet werden. Warten Sie nur nicht solange, bis die nächste Bundesregierung das Verfahren als solches wieder abschafft oder die Voraussetzungen verschärft!

  6. Kann mein Pkw gepfändet werden?

    Grundsätzlich ist ein Pkw ein Vermögenswert, der pfändbar ist. Ausnahmen können bei geringem Wert gelten, sofern Sie den Pkw dringend für Ihre Arbeit benötigen.
  7. Was kann das Verbraucherinsolvenzverfahren nicht?

    Haben Banken etwa Ihren Hauskredit mit Hypotheken oder Grundschulden auf Ihrem Grundstück gesichert, so können diese selbstverständlich das Grundstück versteigern lassen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren kann also nicht Vermögen erhalten, sondern lediglich Schulden erlassen.

    Ein Schuldenerlass ist nicht möglich für sogenannte "deliktische“ Forderungen. Dies sind solche Forderungen, die nicht aufgrund eines Vertragsverhältnisses bestehen (etwa Ansprüche nach einem (Auto-)Unfall, Schmerzensgelder, Schadensersatz nach Betrug etc.).

    Vertragliche Schulden, die unter den Schuldenerlass fallen, sind etwa Schulden aufgrund eines Darlehensvertrages mit einer Bank, Handwerkerrechnungen, Telefongebühren aufgrund des Vertrages mit der Telefongesellschaft etc..