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Schuldnerberatung  Karlsruhe - kostenlos

durch Rechtsanwälte in Karlsruhe, Ettlingen, Bretten, Bruchsal, Mühlacker, Waldbronn, Karlsbad, Stutensee, Rastatt

 

Wer von Schulden geplagt ist, hat natürlich auch wenig Geld für Rechtsanwalt und Gericht.

Öffentliche Schuldenberatungsstellen in Karlsruhe haben hingegen zumeist unzumutbare Wartezeiten von über 1 Jahr.

Diesen Teufelskreis versuchen wir durch unsere Öffentlichkeitsarbeit zu durchbrechen und möchten Sie darüber aufklären, dass es die oftmals unbekannte Möglichkeit der Kostenübernahme für Rechtsanwaltskosten durch die Staatskasse gibt.

Durch unser Netz an erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälten ist ein kurzfristiger und nach den Vorschriften des Beratungshilfegesetzes kostenbefreiter Beratungstermin möglich. Den Beratungshilfeschein zum Thema "außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan" stellt das Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe, aus.

Eine Schuldnerberatung für Karlsruhe und Umgebung erhalten Sie innerhalb von 1-5 Werktagen unter:   

07151/90 33 190  oder  0176 / 780 21 002

bzw.

info@schuldnerberatung-bw.de

Beratungsstelle Karlsruhe:  Ludwig-Erhard-Allee 10, 76137 Karlsruhe

Der Vorstand

Zum Thema:

... schuldenfrei in 3, 5 bzw. 6 Jahren durch Verbraucherinsolvenz ???

Seit 1999 können Privatleute ebenso wie früher lediglich Unternehmen Insolvenz anmelden - die sogenannte Verbraucherinsolvenz.

Am Ende der 6-jährigen "Wohlverhaltensperiode" des Verfahrens steht die Restschuldbefreiung und damit der staatliche Schuldenerlass. Eine Verkürzung auf 3 Jahre ist möglich, sofern der Schuldner in diesen 3 Jahren 35% der Schulden nebst Gerichtskosten zurückzahlt.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin:

Schuldnerberatung Karlsruhe, Ludwig-Erhard-Allee 10, 76137 Karlsruhe:   Tel.: 0176 / 780 21 002

Schuldnerberatung - die Ausgangssituation

3 Mio. Haushalte in Deutschland sind überschuldet. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen steigt auch in Karlsruhe stetig an.

 
Ablauf der Schuldnerberatung

 

  1. Individuelle Beratung  in Karlsruhe
  2. außergerichtliche Anschreiben der Gläubiger
  3. Ggfls. Einreichung Antrag auf Restschuldbefreiung bei Gericht
  4. Schuldenfrei in 3-6 Jahren

 

 
Schuldnerberatung & Selbstständige

Auch Selbstständigen steht der Weg in die Insolvenz offen. Wir beraten Karlsruher Gewerbetreibende zur Fortführung der Selbstständigkeit und nach Geschäftsaufgabe.

 
Schuldnerberatung Karlsruhe kostenlos?

Das Amtsgericht Karlsruhe zahlt bei Bedürftgkeit die Kosten der Beratung für Verbraucher und Selbstständige. Es verbleibt ein Selbstbehalt von € 15,-.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren / Ablauf der Schuldnerberatung

  1. Individuelle Schuldnerberatung in Karlsruhe
  2. Die Gläubiger werden zunächst außergerichtlich angeschrieben. In diesem Verfahrensstadium wird versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und dabei Teilschuldenerlasse auszuhandeln. In den meisten Fällen leben die Schuldner unterhalb des Existenzminimums und können den Gläubigern nichts anbieten. Dies müssen Sie auch nicht.
    Wir bilden in unserem Vergleich das gerichtliche Verfahren 1 zu 1 ab und bieten für diesen Fall den Gläubigern einen sog. flexiblen Nullplan an. Sie zahlen also nur dann etwas an die Gläubiger, sofern Sie in den nächsten 6 Jahren wieder mehr als das Existenzminimum verdienen sollten. Nach Ablauf der 6 Jahre müssen die Gläubiger auf die Restschuld verzichten.
    Andere Vergleichsangebote wie Einmalzahlungen, feste Raten, usw. werden wir mit Ihnen vorab besprechen und Vor- und Nachteile abwägen. Bei den Verhandlungen bewirkt ein Anwaltsbriefkopf häufig Wunder. Der Gläubiger weiß damit, dass hier das gerichtliche Verfahren unmittelbar bevorsteht.
  3. Sollte eine solche Einigung nicht erzielt werden können, so sind wir als Rechtsanwälte berechtigt, Ihnen die für die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens notwendige Bescheinigung auszustellen, dass eine außergerichtliche Einigung ernsthaft versucht wurde.
  4. Wir stellen für Sie beim zuständigen Amtsgericht – Insolvenzgericht - den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung.
  5. In dem geordneten Gerichtsverfahren können die Gläubiger nun ihre einzelnen Forderungen zur Insolvenz anmelden. Einzelvollstreckungen von Gläubigern mittels Gerichtsvollzieher etc. sind dann nicht mehr erlaubt. Das Gericht prüft, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist, das an die Gläubiger verteilt werden kann.
  6. Danach beginnt die sogenannte „Wohlverhaltensperiode". Sie dauert 3 bzw. 6 Jahre und wird von einem Treuhänder begleitet.
    Sollten Sie in dieser Zeit Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenzen, also des Existenzminimums haben, so wird der überschießende Betrag an die Gläubiger über ein Treuhänderkonto abgeführt. Dies ließe sich jedoch auch ohne Verbraucherinsolvenzverfahren nicht verhindern. Der Schuldner hat sich insofern "wohl" zu verhalten, als er alle Einkommens- und Vermögenszuwächse sowie sonstige Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse unaufgefordert mitzuteilen hat.
  7. Sind die 3 bzw. 6 Jahre vorbei, erlässt das Gericht bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Restschulden. Noch offene (Alt-) Forderungen der Gläubiger sind damit erloschen.